Wir über uns

Willkommen bei der OSB GmbH

Obernkirchener Stadtentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

Die Obernkirchener Stadtentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH („OSB GmbH“) begrüßt Sie sehr herzlich auf ihrer Homepage!

Die OSB ist eine 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Obernkirchen. Sie wurde im Jahre 2013 gegründet, um die städtischen Beteiligungen und die Aktivitäten zur Stadtentwicklung zu bündeln.

Im Laufe der Jahre sind weitere Geschäftsfelder hinzugekommen – hierzu folgender Auszug aus dem aktuellen Gesellschaftsvertrag zum Unternehmenszweck:

„§ 2 Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist

– der Erwerb, das Halten und die Veräußerung städtischer Beteiligungen nebst Wahrnehmung der Beteiligungsrechte,
– der An- und Verkauf sowie die Bewirtschaftung von Immobilien,
– die Durchführung von Erschließungs- und Baumaßnahmen,
– der Erwerb und die Vermietung beweglicher Sachen als Finanzierungsgesellschaft der Stadt Obernkirchen,
– die Förderung der Stadtentwicklung und der Wirtschaft,
– der Betrieb des Sonnenbrinkbades.

Die Gesellschaft besteht aus den handelsrechtlichen Sparten „Beteiligungen“, „Stadtentwicklung“, „Kommunalservice“ und „Bäderbetrieb“.

Die Handelssparte „Beteiligungen“ umfasst als ganz vorherrschend vom Stromnetzbetrieb geprägter Bereich auch den Betrieb eines eigenen BHKW’s zur Wärme- und Stromproduktion als Energieversorgungssparte.“

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern oder wirtschaftlich berühren. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. …“

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschäftsbereichen lesen Sie gerne auf den jeweiligen Seiten.

Mit der Geschäftsführung ist ein/e städtische/r Bedienstete/r betraut; hiermit wollen wir die enge Verbindung und Abstimmung sowie einen kurzen Informationsfluss mit der städtischen Mutter sicherstellen. Diese enge Zusammenarbeit wird durch die städtische Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben (Geschäftsbuchhaltung, Personalverwaltung, Wahrnehmung der Kassengeschäfte etc.) noch weiter intensiviert.

Das oberste Entscheidungsorgan der OSB GmbH ist die Gesellschafterversammlung, deren Vorsitz die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kraft Amtes innehat. Die weiteren Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden vom Rat der Stadt Obernkirchen gewählt und spiegeln die politischen Mehrheiten wider.

Sie sehen: Trotz der Privatisierung der Aufgaben werden die Leitlinien zu ihrer Wahrnehmung weiterhin von den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten politischen Repräsentanten bestimmt!

Sie suchen noch weitere Infos zu Obernkirchen, dann folgen Sie einfach den folgenden Links:

Stadt Obernkirchen

Infobroschüre der Stadt Obernkirchen

Infobroschüre: Stadt Obernkirchen